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BGH, 20.11.1952 - 4 StR 271/52 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
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Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 12.09.1951 - 4 StR 533/51
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Auszug aus BGH, 20.11.1952 - 4 StR 271/52
Mit diesem gemäss § 265 StPO gebotenen Hinweis hätte aber nunmehr, da eine Tat in Frage kam, die ein Verbrechen ist, die Belehrung des Angeklagten verbunden werden müssen, dass er die Bestellung eines Verteidigers beantragen könne (§§ 140 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 3, 141 Abs. 2 und 201 Abs. 1 StPO; BGHSt 1, 302 [BGH 12.09.1951 - 4 StR 533/51]). - RG, 16.11.1934 - 4 D 1273/34
1. In welchem Umfange muß ein Urteil, das eine der in § 140 Abs. 2 StPO. (n. F.) …
Auszug aus BGH, 20.11.1952 - 4 StR 271/52
Die Verfahrensrüge muss daher zur Aufhebung des Urteils führen (RGSt 68, 397).
- BGH, 27.01.1955 - 3 StR 404/54
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Da dieser unbedingte Revisionsgrund zur Aufhebung des Urteils führen muss, bedarf es keinen näheren Eingehens auf die - übrigens unzweifelhafte Frage - ob das Urteil auf dem Verfahrensverstoss beruhen kann (vgl OLG Hamm NJW 1951, 614 [OLG Hamm 10.04.1951 - 2 Ss 17/51] Nr. 26; BGH 4 StR 271/52 vom 20. November 1952; BGH 1 StR 14/53 vom 3. März 1953).